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Für fremde Inhalte, die der
Dienstanbieter zur Nutzung bereithält, ist er nur dann
verantwortlich, wenn er von diesen Inhalten positive Kenntnis hat
und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu
verhindern (§5 II TDG).
Für fremde Inhalte, zu denen der Dienstanbieter lediglich den
Zugang zur Nutzung vermittelt, ist er nicht verantwortlich (§5
III 1 TDG). Gleichgestellt ist eine automatische und kurzzeitige
Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage (§5 III 2
TDG).
Unter welche dieser Regelungen der Hyperlink zu fassen ist, ist noch
nicht endgültig geklärt. Die überwiegende Auffassung
geht dahin, den Link grundsätzlich als Zugangsvermittlung im
Sinne von §5 III TDG zu verstehen, was bedeutet, dass eine
Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte auf die verlinkt
wird, grundsätzlich nicht gegeben ist. Für
nachträgliche Veränderungen der fremden Seite kann der
Linkende grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden, da
eine Nachforschungspflicht nicht besteht.
Zu der inhaltlichen Problematik von Links im Internet hat u.a. das
Landgericht Hamburg mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG weiter - nur
dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert. Das KUNSTNETZNRW bietet
(ausgewählte) Links zu anderen Seiten an. Für alle diese
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betonen ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die
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